Liebe Eltern,
seit Montag müssen auf dem Schulhof und außerhalb der Schulgebäude keine Masken mehr getragen werden. Dies hat uns zunächst gefreut. Nun erreicht uns jedoch die Mitteilung des Gesundheitsamtes Köln, die im Anhang angefügt ist.
Darin wird eindeutig darauf verwiesen, dass Kinder, die im Freien ohne Maske den Mindestabstand von 1,5m nicht einhalten, im Indexfall als Kontaktpersonen gelten und daher in Quarantäne müssen. Mit anderen Worten: Ist ihr Kind auf dem Schulhof vor Unterrichtsbeginn, in den Pausenzeiten oder während des Offenen Ganztages zeitgleich mit einem Kind gewesen, welches im Nachhinein positiv getestet wurde, zählt es als Kontaktperson und muss in 14tägige Quarantäne. Wir können während der Hofpausen oder beim freien Spiel am Nachmittag nicht nachhalten, welche Kinder miteinander in Kontakt waren und welche nicht. Daher müssen alle Kinder als Kontaktperson genannt werden.
Dies kann umgangen werden, in dem Ihr Kind freiwillig auch auf dem Schulhof eine medizinische Maske trägt. Dann gilt es nicht als Kontaktperson, muss gegebenenfalls nicht in Quarantäne, was so kurz vor Ferienbeginn sehr ärgerlich wäre, da es Urlaubspläne durchkreuzen kann.
Diese auch für uns etwas komplizierte Sachlage kann auf die knappe Formel gebracht werden:
Maske - keine Kontaktperson - keine Quarantäne - Urlaub
keine Maske - Kontaktperson - Quarantäne - ggf. kein Urlaub
Bitte überlegen Sie, ob Ihr Kind weiterhin auf dem Schulhof freiwillig eine medizinische Maske tragen soll und teilen Sie dies der Lehrerin durch eine kurze Mail oder Mitteilung im Fuchsheft mit.
Herzliche Grüße
Barbara Dreyer